Um zu Erfahren ob Ihr DSL-Anbieter auch das leistet was sie jeden Monat bezahlen empfiehlt es sich regelmäßig die DSL-Geschwindigkeit zu testen und zu protokollieren. Unter anderem können Sie bei einer zu hohen Abweichung von Ihrem Vertragsgegenstand sogar darauf bestehen aus dem Laufzeitvertrag frühzeitig entlassen zu werden, oder einen geldlichen Ausgleich zu bekommen. continue
Die Stiftung Warentest veröffentlichte Ende des letzten Jahres ein Urteil des Amtsgerichts Fürth welches besagt das ein DSL-Anschluss Nutzer:
Wer einen DSL-Vertrag über 16 MBit/s Geschwindigkeit abschließt, dann aber 3 MBit/s erhält, darf den Vertrag fristlos kündigen (Amtsgericht Fürth, Az. 340 C 3088/08).
Wenn Sie selbst bei einem Geschwindigkeits Test feststellen das Ihr schneller Anschluss dauerhaft und deutlich nicht die vertragliche Geschwindigkeit einhält empfehlen wir sich mit dem DSL-Anbieter in verbindung zu setzen.