Bald sollen Kündigungen bei den DSL Verträgen einfacher werden. Bisher war es so, dass man bei Umzug den DSL Vertrag mit in die neue Wohnung nehmen mußte, selbst wenn dort kein DSL möglich war. Der Gesetzgeber hat nun die Absicht, dieses Gesetz für die Kunden besser zu gestalten. Künftig sollen diese bei einem Umzug aus ihren alten Verträgen herauskommen können. Die Neuregelung soll ab 2012 in Kraft treten. continue
Die Preisspirale bei den DSL-Anschlüssen dreht sich unaufhörlich. Immer kommen neue und noch günstigere Tarife. Von den günstigen Tarifen profitieren aber meistens nur die Leute, die von einem anderen Anbieter wechseln. Viele scheuen jedoch den Wechsel weil sie befürchten, dass dieser nicht reibungslos ablaufen könnte. continue
Um zu Erfahren ob Ihr DSL-Anbieter auch das leistet was sie jeden Monat bezahlen empfiehlt es sich regelmäßig die DSL-Geschwindigkeit zu testen und zu protokollieren. Unter anderem können Sie bei einer zu hohen Abweichung von Ihrem Vertragsgegenstand sogar darauf bestehen aus dem Laufzeitvertrag frühzeitig entlassen zu werden, oder einen geldlichen Ausgleich zu bekommen. continue
Die Stiftung Warentest veröffentlichte Ende des letzten Jahres ein Urteil des Amtsgerichts Fürth welches besagt das ein DSL-Anschluss Nutzer:
Wer einen DSL-Vertrag über 16 MBit/s Geschwindigkeit abschließt, dann aber 3 MBit/s erhält, darf den Vertrag fristlos kündigen (Amtsgericht Fürth, Az. 340 C 3088/08).
Wenn Sie selbst bei einem Geschwindigkeits Test feststellen das Ihr schneller Anschluss dauerhaft und deutlich nicht die vertragliche Geschwindigkeit einhält empfehlen wir sich mit dem DSL-Anbieter in verbindung zu setzen.